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Schwangerenvorsorge

Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und der gesamten Stillzeit. Die Kosten werden von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Schwangerenvorsorge kann durch die Hebamme, einen Arzt/eine Ärztin oder im Wechsel mit beiden erfolgen.

DIE SCHWANGERENVORSORGE UMFASST FOLGENDE BEREICHE:

  • Beratung einer Schwangeren
  • Feststellung und Beratung einer physiologischen Schwangerschaft
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Erkennen einer Risikoschwangerschaft und ggf. Zusammenarbeit mit Ihrem Gynäkologen
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, z.B. Sodbrennen, Übelkeit etc.
  • Laboruntersuchungen und Dokumentation im Mutterpass
  • CTG